Unsere Auftraggeber
Auftraggeber sind Straßenbaulastträger, Feuerwehren, Bau- und Betriebshöfe, Autobahn- und Straßenmeistereien, wenn der Verursacher seiner Pflicht zur Beseitigung nicht unverzüglich nachkommt oder nicht dazu in der Lage ist (§ 7 Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes, § 42 des Straßengesetzes, vergleiche auch § 32 Abs. 1 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung).
Industrie- und Gewerbeunternehmen beauftragen BIOTEC-Fachfirmen mit der Beseitigung von Ölverschmutzungen in ihrem Betriebsgelände.Auch Privathaushalte wenden sich bei Ölverschmutzungen oder Leckagen z. B. in Kellern, auf Grundstücken oder an Häuserwänden an BIOTEC.
In der Oelwehr Sachsen Anhalt 24 sind 14 Fachfirmen eingebunden die das Land Sachsen Anhalt abdecken.